Welche Verfahren vertritt Wille & Wohl?
Kindesschutzverfahren: Verantwortlich für die Entscheide sind die kommunalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Die Entscheide betreffen in der Regel folgende Fragen: Errichtung einer Erziehungs- Besuchsbeistandschaft, Regelung des Besuchsrechtes, Heim- oder Pflegefamilienplatzierung, Entzug des Sorgerechts oder Entzug/Änderung der Obhut.
Scheidungsverfahren (inkl. Trennungs-, Eheschutz-, Abänderungsverfahren): Hier geht es stets um die Fragen, welche das Gericht im Rahmen einer Neuorganisierung der Familie entscheiden muss: Bei/mit wem lebt das Kind/Jugendliche/r? Wie ist das Besuchsrecht zu regeln? Sind besondere Kindesschutzmassnahmen zu treffen?
Adoptionsverfahren und Pflegeplatzgesuche von Pflegeeltern
Opfervertretung von Kindern im Strafverfahren: Nicht nur die Täter sondern auch die Opfer können sich im Rahmen eines Strafverfahrens durch eine Kindesvertretung vertreten lassen.
Schulverfahren: Es gibt immer wieder Schulverfahren, in deren Verlauf sich die separate Vertretung des Kindes/Jugendlichen als sinnvoll oder notwendig erweist. Es geht dabei stets um Entscheide von Schulbehörden einer Gemeinde oder eines Bezirks.