Welche Verfahren vertritt Wille & Wohl?

Kindesschutzverfahren: Verantwortlich für die Entscheide sind die kommunalen Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörden. Die Entscheide betreffen in der Regel folgende Fragen: Errichtung einer Erziehungs- Besuchs­beistandschaft, Regelung des Besuchs­rechtes, Heim- oder Pflege­familien­platzierung, Entzug des Sorgerechts oder Entzug/Änderung der Obhut.

Scheidungs­verfahren (inkl. Trennungs-, Eheschutz-, Abänderungs­verfahren): Hier geht es stets um die Fragen, welche das Gericht im Rahmen einer Neuorganisierung der Familie entscheiden muss: Bei/mit wem lebt das Kind/Jugendliche/r? Wie ist das Besuchsrecht zu regeln? Sind besondere Kindes­schutz­massnahmen zu treffen?

Adoptionsverfahren und Pflegeplatzgesuche von Pflegeeltern

Opfervertretung von Kindern im Straf­verfahren: Nicht nur die Täter sondern auch die Opfer können sich im Rahmen eines Straf­verfahrens durch eine Kindes­vertretung vertreten lassen.

Schulverfahren: Es gibt immer wieder Schul­verfahren, in deren Verlauf sich die separate Vertretung des Kindes/Jugendlichen als sinnvoll oder notwendig erweist. Es geht dabei stets um Entscheide von Schul­behörden einer Gemeinde oder eines Bezirks.